AGB

officeMEDIA Wien & München

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der officeMEDIA visuelle medientechnik gmbH, 1030 Wien, Czapkagasse 4 und der officeMEDIA München Gmbh, House of Communication, Werksviertel-Ost.

 

I. Geltungsbereich

Lieferungen, Leistungen und Angebote der officeMEDIA visuelle medientechnik GmbH und officeMEDIA München Gmbh (nachfolgend „officeMEDIA Wien und München“ genannt), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche unserer Leistungen. (nachfolgend kurz „AGB“ genannt). Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Anerkennung von Bedingungen des Auftraggebers werden von officeMEDIA Wien und München nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgt eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch officeMEDIA Wien und München.

Vertragserfüllungshandlungen durch officeMEDIA Wien und München gelten insofern nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Ein Vertragsanbot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung.

 

II.Leistungen

Gegenstand eines Angebot und Auftrages kann sein:

  • Organisationskonzeption von Smartoffice-Lösungen
  • Nutzungskonzeption von Smartoffice-Lösungen
  • Global- und Detailanalysen für allgemeine Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Erstellung technischer Leistungsverzeichnisse für IKT (Schwachstromgewerke)
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • sonstige Dienstleistungen wie Systemlieferungen und Systemmontagen

Wenn nicht Gegenteiliges vereinbart wurde, erstellt officeMEDIA Wien und München keine Ausführungsplanung. Die Planung hat konzeptuellen und schematischen Charakter und ersetzt eine Ausführungsplanung nicht.

 

III. Vertragsabschluss

Ein Vertragsanbot eines zukünftigen Auftraggebers bedarf einer Auftragsbestätigung. Nebenabreden, sowie Zusagen von Vertretern bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen AGB.

 

IV. Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Es kann ein Honorar für eine bestimmte Zeiteinheit (im Zweifelsfall für eine Stunde zu 60 min) aber auch ein Pauschalhonorar für den vereinbarten Leistungsumfang vereinbart werden. Sind aus Gründen, die officeMEDIA Wien und München nicht zu vertreten hat, Planänderungen erforderlich, so sind diese Planänderungen als Zusatzleistung zu betrachten und officeMEDIA Wien und München gebührt dafür ein zusätzliches Honorar (nach Zeiteinheit, soweit keine andere Berechnungsmethode vereinbart wurde). Leistungen, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen (Zusatzleistungen oder Leistungsänderungen) werden nach stundenmäßigem Aufwand abgegolten.

In diesem Fall hat officeMEDIA Wien und München über Aufforderung des Auftraggebers eine Schätzung vorzunehmen, wie viele Stunden für die Leistung erforderlich sein werden. Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebots. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist officeMEDIA Wien und München berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Sofern der Kunde nicht die entsprechenden Grundlagen zur Verfügung stellt, ist officeMEDIA Wien und München verpflichtet, diese einzuholen.

 

V. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gilt Folgendes: Zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Auftraggeber  gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf das Geschäftskonto von officeMEDIA Wien und München als geleistet.

Es kann die Zahlung in Teilrechnungen vereinbart werden. Der Auftraggeber  leistet 35 % Anzahlung bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist officeMEDIA Wien und München berechtigt, nach Wahl Verzugszinsen in Höhe von 11 % p.a. oder in gesetzlicher Höhe oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. officeMEDIA Wien und München ist weiter berechtigt, für den Fall des Zahlungsverzuges Zinseszinsen zu verlangen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber  alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren, und durch die Verfolgung der Ansprüche entstehen, zu ersetzen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Format Werk ist ausgeschlossen.

 

VI. Vertragsrücktritt

(1) durch officeMEDIA Wien und München : Bei Vorliegen von wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Auftraggeber  oder Konkursabweisung mangels Vermögens sowie bei gänzlichen oder teilweisen Annahmeoder Zahlungsverzug des Kunden ist officeMEDIA Wien und München unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Zahlungsverzug ist officeMEDIA Wien und München überdies berechtigt, ausstehende Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist officeMEDIA Wien und München bei Verschulden des Auftraggeber  berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages zu begehren. officeMEDIA Wien und München bleibt es unbenommen, einen darüber hinausgehenden Schaden geltend zu machen.

(2) durch den Auftraggeber: Für den Fall, dass der Auftraggeber  vom Vertrag zurücktritt möchte oder seine Aufhebung begehrt, ohne dazu berechtigt zu sein, hat officeMEDIA Wien und München die Wahl, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. In letzterem Fall ist der Kunde verpflichtet, an officeMEDIA Wien und München einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von20 % des Bruttorechnungsbetrages zu leisten, sofern officeMEDIA Wien und München nicht bereits mit der Leistungserfüllung gemäß des Vertrages begonnen hat. Im Falle das officeMEDIA Wien und München bereits mit der Leistungserfüllung aus dem Vertrag begonnen hat besteht seitens des Auftraggebers keine Rücktrittsmöglichkeit vom Vertrag.

Bei berechtigtem Rücktritt des Kunden sind von diesem die von officeMEDIA Wien und München erbrachten Leistungen zu honorieren.

 

VII. Subunternehmer

officeMEDIA Wien und München kann jederzeit und ohne Zustimmung des Auftraggeber die gesamte oder Teile der eigenen Leistung auf eigene Rechnung an Subunternehmer vergeben.

VIII. Haftungsbegrenzung

officeMEDIA Wien und München haften nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde oder auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit, nicht aber in den Fällen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unsere Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand/-umfang an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Diese Regelung gilt für Schadensersatz neben der Leistung sowie statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere in Verbindung mit Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung sowie bei Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

IX. Eigentumsvorbehalt

Die Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränkt im Eigentum von officeMEDIA Wien und München.

X. Gewährleistung

Bei Auftreten eines Mangels kann der Auftraggeber nur Verbesserung oder Austausch verlangen. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche müssen binnen 3 Monaten ab Ablieferung der Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrüge gemäß § 377 UGB erhoben werden. Festgestellte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 7 Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, schriftlich bekannt zu geben. Wird eine Mängelrüge oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Leistung als genehmigt. Wird vom Auftraggeber das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Auftraggeber beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten 6 Monate nach Ablieferung der Ware.

Haften wir für Mängel, steht officeMEDIA Wien und München das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung gegen Rückgabe des beanstandeten Materials zu. Will der Auftraggeber vom Vertrag zu-rücktreten, den Preis mindern, Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist die Nacherfüllung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
Ansprüche des Auftraggebers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Sache nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferadresse des Auftraggebers verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung erfolgte im bestimmungsgemäßen Geschäftsverkehr.

Die Mängelhaftung von officeMEDIA Wien und München für neue Waren verjährt gegenüber Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, innerhalb von zwölf Monaten, abweichend davon verjähren sachmangelbedingte Schadensersatzansprüche des Auftraggebers innerhalb von fünfzehn Monaten. Verjährungsbeginn ist stets mit Eintreffen der Ware bei dem Auftraggeber.

Mängelrechte bestehen nicht, bei natürlichem Verschleiß (u.a., aber nicht ausschließlich, bei Batterien und Leuchtmittel); bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge unsachgemäßer Behandlung, Lagerung, Pflege oder übermäßiger Beanspruchung oder Verwendung entstehen; bei Beschaffenheiten der Ware oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, oder aufgrund des Gebrauchs der Ware außerhalb der nach dem Vertrag vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung entstehen.

XI. Leistungsumfang bei Software-/Programmierleistungen

Standardsoftware überlassen wir in dem Umfang, wie es der Hersteller gestattet und wie es die Funktionsfähigkeit des Systems gewährleistet.Für Individualsoftware und individuelle Anpassungen, die wir für den Aufraggeber erstellen, führt officeMEDIA Wien und München aufgrund des Auftrages die Programmierung und erforderlichen Tests durch. officeMEDIA Wien und München stellt die Anwenderdokumentation.
Nach erfolgreich durchgeführter Funktionsprüfung hat der Auftraggeber unverzüglich schriftlich die Abnahme zu erklären. Die Funktionsprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Software in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt. Während der Vollziehungsprüfung festgestellte, nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgestellten Anforderungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.

Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht unverzüglich, können wir ihm eine Frist von zwei Wochen dazu setzen. Danach gilt die Abnahme als erteilt, es sei denn, der Kunde nennt innerhalb der Frist berechtigte Gründe für die Verweigerung. Die Abnahme ist darüber hinaus erfolgt, wenn der Auftraggeber die Vertragsgegenstände nach erfolgreich durch-geführter Funktionsprüfung zwei Wochen nutzt oder diese zahlt, es sei denn, der Kunde verweigert innerhalb der Frist oder bis zum Zahlungseingang die Abnahme ausdrücklich.

In Systemanalysen, Dokumentationen etc. enthaltenen Leistungsangaben stellen nur Beschreibungen dar und sind keine vereinbarten Beschaffenheiten.

 

XII. Geistiges Eigentum, Lizenz

Planungs- und Programmierleistungen von officeMEDIA Wien und München bleiben unser geistiges Eigentum. Wir gewähren dem Auftraggeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, diese zu nutzen. Dies steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die gesamte Vergütung gezahlt ist. Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Rückstand, können wir ihm die Nutzung untersagen und die Löschung unserer Planungen und Programme und damit erstellter Daten verlangen. Zur Sicherung unserer Rechte und der Lizenzbeschränkung sind wir berechtigt, eine Programmsperre zu verwenden. Source- oder Quellcodes sind nicht Gegenstand der Lizenz. Wir müssen dem Auftraggeber diese nicht zur Verfügung stellen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die überlassene Software ausschließlich auf der im Auftrag bezeichneten Datenverarbeitungseinheit zu nutzen. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standardsoftware mit deren Ablieferung bei dem Auftraggeber, bei Individualsoftware und individuellen Anpassungen mit deren Abnahme bzw. mit Abnahmeverzug oder mit unberechtigter Abnahmeverweigerung.
Dem Auftraggeber ist ohne Einwilligung der officeMEDIA Wien und München nicht gestattet, Software / Dokumentationen / Planungen ganz oder teilweise zu kopieren. Die Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Die Anfertigung einer Sicherungskopie ist statthaft. Bei Rückabwicklung des Vertrages müssen von uns gelieferte Datenträger sowie sämtliche vom Auftraggeber mit hergestellten Kopien zurückgegeben bzw. gelöscht werden. Auf unser Anfordern hat der Auftraggeber zu bestätigen, dass er alle Datenträger zurückgegeben bzw. alle Daten gelöscht hat.

Der Auftraggeber ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr die Software / Dokumentation für seine speziellen Zwecke anzupassen und zu verändern, wenn wir darin zuvor eingewilligt haben.

 

XIII. Mängelhaftung für Software

officeMEDIA Wien und München und Auftragnehmer sind darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei funktionieren. Für Standardsoftware in der dem Auftraggeber überlassenen Fassung gewährleisten wir den vertragsgemäßen Gebrauch. Bei Individualsoftware richtet sich die Gewährleistung nach der vereinbarten Beschaffenheit. Im Falle von Mängeln sind wir zur Nachbesserung berechtigt.
Gelingt es uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht, diese zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Auftraggeber eine vertragsgemäße Nutzung der Software ermöglicht wird, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Lizenzgebühren bzw. die Rückgängigmachung des Vertrages für diese Software verlangen. Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung zu melden.
Die Mängelhaftung für Software beträgt ein Jahr. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Standardsoftware mit deren Ablieferung bei dem Auftraggeber, bei Individualsoftware und individuellen Anpassungen mit deren Abnahme bzw. mit Abnahmeverzug oder mit unberechtigter Abnahmeverweigerung
Gelingt die Nachbesserung nicht innerhalb von sechs Monaten ab Mängelanzeige, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückabwicklung des Vertrages für die betreffende Software zu verlangen.
Die Mängelhaftung von officeMEDIA Wien und München entfällt, wenn der Auftraggeber ohne unsere Einwilligung das Programm selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, wir sind mit der Mängelbeseitigung in Verzug und die Änderung ist für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich.

 

XIV. Erfüllungsort, Liefertermin

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von officeMEDIA Wien und München. officeMEDIA Wien und München sind bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Die angestrebten Erfüllungstermine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von officeMEDIA Wien und München angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen die durch unrichtige, unvollständige oder nachträgliche geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von officeMEDIA Wien und München nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von officeMEDIA Wien und München führen. Daraus resultierende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Abschnitte umfassen, ist officeMEDIA Wien und München berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

XV. Wirksamkeit, Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig unwirksam, rechts-widrig oder undurchführbar sein oder werden, so sollen die übrigen AGB gleichwohl wirksam bleiben. Die Vertragsparteien werden dann ergänzend dasjenige vereinbaren, was der rechtsungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Ansonsten gilt die gesetzliche Vorschrift.
Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns unterliegen, je nach Standort der officeMEDIA Wien und München ausschließlich, jeweils dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für Lieferungen/Leistungen und Zahlungen ist der jeweilige Sitz der Gesellschaft von officeMEDIA Wien und München. Gerichtsstand, auch zu Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrages, dieser AGB oder dieser Gerichtsstandsvereinbarung, ist das für den jeweiligen Sitz der officeMEDIA Wien und München sachlich und örtlich zuständige Gericht.

XVI. Datenschutz und Adressänderung

Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die im Zuge der Auftragserteilung übermittelten personenbezogenen Daten in Erfüllung des Vertrages von officeMEDIA Wien und München automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Es gelten die aktuellen Bedingungen der DSGVO. Der Auftraggeber verpflichtet sich, officeMEDIA Wien und München Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beidseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebenen Adresse gesendet werden.

AGB für officeMEDIA Wien und München

Kontakt:
Horst Steinbacher, Geschäftsführer officeMEDIA Wien und München.
steinbacher@officemedia.at

(officeMEDIA visuelle medientechnik gmbH Wien & officeMEDIA München GmbH – AGB Version 12/2021)